Rechtsgrundlagen
Hier sind die offiziellen Quellen. Ja, die lesen sich zäh. Darum gibt’s die App.
SGB V § 60 – Fahrkosten
Regelt die Übernahme von Fahrkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung.
KT‑RL des G‑BA – Krankenbeförderung
Regelt Verordnungsfähigkeit und Genehmigungsfragen bei Krankenfahrten/-transporten.
DGUV/Berufsgenossenschaften
Bei Arbeits-/Wegeunfällen und Berufskrankheiten kann die BG zuständig sein.
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Bei DRV-finanzierter Reha können Fahrkosten über die DRV laufen (Zuweisung/Kostenzusage).
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