Rechtsgrundlagen

Hier sind die offiziellen Quellen. Ja, die lesen sich zäh. Darum gibt’s die App.

SGB V § 60 – Fahrkosten

Regelt die Übernahme von Fahrkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Offizieller Gesetzestext

KT‑RL des G‑BA – Krankenbeförderung

Regelt Verordnungsfähigkeit und Genehmigungsfragen bei Krankenfahrten/-transporten.

Richtlinie beim G‑BA

DGUV/Berufsgenossenschaften

Bei Arbeits-/Wegeunfällen und Berufskrankheiten kann die BG zuständig sein.

DGUV

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Bei DRV-finanzierter Reha können Fahrkosten über die DRV laufen (Zuweisung/Kostenzusage).

DRV

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