Ausbildung & BAB

Ausbildung: Welche Fahrtkosten können bei BAB berücksichtigt werden?

Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung können Fahrtkosten Teil des förderfähigen Bedarfs sein. Ob Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) greift, hängt jedoch von mehreren persönlichen und ausbildungsbezogenen Voraussetzungen ab.

Kurz gesagt: FahrkostenCheck bewertet nicht nur den zuerst vermuteten Kostenträger. Je nach Angaben werden alternative oder vorrangige Rechtswege zusätzlich geprüft.

Fahrkosten als Teil des BAB-Bedarfs

§ 63 SGB III enthält Regelungen zu Fahrkosten im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe. Je nach Situation können insbesondere Wege zwischen Unterkunft und Ausbildungsstätte sowie weitere dort geregelte Reisen relevant sein.

Nicht mit Vermittlungsbudget verwechseln

Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch oder zur Anbahnung einer Ausbildung können eher über das Vermittlungsbudget zu prüfen sein. Laufende Ausbildungsfahrten gehören in einen anderen Leistungszusammenhang.

Mehrere Förderwege sauber trennen

FahrkostenCheck trennt deshalb Bewerbungs-/Anbahnungsfahrten, laufende Ausbildungswege und besondere Reha- oder Teilhabefälle voneinander.

Diese Angaben sind für die Prüfung besonders wichtig

  • Art und Ort der Ausbildung
  • Unterkunft und Ausbildungsstätte
  • BAB-Grundvoraussetzungen
  • Pendelfahrten oder sonstige geregelte Reisen
  • mögliche Teilhabe-/Reha-Leistungen bei Behinderung

Wichtige Originalquellen

Für die Auswertung sind möglichst amtliche oder institutionelle Primärquellen entscheidend.

Rechtslage, Richtlinien, Satzungen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Im konkreten Ergebnis wird deshalb zusätzlich der hinterlegte Prüfstand ausgewiesen.

Konkreten Fall prüfen

Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Fahrtanlass. Das System zeigt mögliche Kostenträger, Rechtsgrundlagen und offene Prüfpunkte.

Kostenlos prüfen

Häufige Fragen

Sind Fahrtkosten zur Ausbildung automatisch erstattungsfähig?

Nein. Sie werden innerhalb des jeweiligen Fördertatbestands geprüft; insbesondere müssen die Voraussetzungen der Berufsausbildungsbeihilfe vorliegen.

Ist ein Vorstellungsgespräch dasselbe wie eine laufende Ausbildungsfahrt?

Nein. Vorstellungsgespräche oder Anbahnungskosten können über das Vermittlungsbudget laufen, während laufende Ausbildungsfahrten in anderen Regelungen geprüft werden.

Passende Ratgeber