Krankenfahrt & Krankenkasse

Krankenfahrt: Wann übernimmt die Krankenkasse Fahrkosten?

Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung übernimmt, hängt nicht allein davon ab, dass ein Arzttermin oder Krankenhausbesuch ansteht. Entscheidend sind insbesondere der Zusammenhang mit einer Kassenleistung, die medizinische Notwendigkeit und – je nach Fall – weitere Voraussetzungen der Krankenbeförderungs-Richtlinie.

Kurz gesagt: FahrkostenCheck bewertet nicht nur den zuerst vermuteten Kostenträger. Je nach Angaben werden alternative oder vorrangige Rechtswege zusätzlich geprüft.

Die zentrale Grundlage

§ 60 SGB V regelt Fahrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach kommen Fahrkosten grundsätzlich in Betracht, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Welches Beförderungsmittel eingesetzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.

Ambulant ist nicht automatisch gleich stationär

Bei ambulanten Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen. Die Krankenbeförderungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert unter anderem Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten. Deshalb sollte nicht nur gefragt werden „Gibt es einen Arzttermin?“, sondern: Welche Behandlung liegt vor, welches Beförderungsmittel ist medizinisch erforderlich und ist eine Genehmigung nötig oder entbehrlich?

Taxi oder Mietwagen

Die Wahl eines Taxis oder Mietwagens ist kein Automatismus. Für die Prüfung ist wichtig, warum öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Fahrzeug im konkreten Fall medizinisch nicht ausreichend oder nicht nutzbar sind. Genau diese Unterscheidung verhindert vorschnelle positive Ergebnisse.

Andere Kostenträger nicht vergessen

Ist die Fahrt Teil einer Reha, Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder besteht ein anderer Leistungszusammenhang, können andere Kostenträger vorrangig oder zusätzlich zu prüfen sein. FahrkostenCheck betrachtet deshalb parallel mehrere Rechtswege.

Diese Angaben sind für die Prüfung besonders wichtig

  • Art der Behandlung: ambulant, stationär, vor-/nachstationär oder ambulante Operation
  • medizinische Notwendigkeit der Fahrt
  • erforderliches Beförderungsmittel
  • Genehmigungsstatus und Verordnung
  • mögliche andere Kostenträger wie DRV oder Unfallversicherung

Wichtige Originalquellen

Für die Auswertung sind möglichst amtliche oder institutionelle Primärquellen entscheidend.

Rechtslage, Richtlinien, Satzungen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Im konkreten Ergebnis wird deshalb zusätzlich der hinterlegte Prüfstand ausgewiesen.

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Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse jede Fahrt zum Arzt?

Nein. Bei ambulanten Behandlungen kommen Fahrkosten grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Die medizinische Notwendigkeit und die konkrete Fallgruppe müssen geprüft werden.

Ist ein Taxi automatisch erstattungsfähig, wenn eine Krankenfahrt verordnet wurde?

Nicht automatisch. Das Beförderungsmittel muss zur medizinischen Situation passen; die Prüfung unterscheidet deshalb zwischen öffentlichem Verkehr, privatem Pkw, Taxi/Mietwagen und Krankentransport.

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