Behinderung und Mobilität: Welche Fahrkostenhilfen kommen infrage?
Wenn eine Behinderung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wesentlich erschwert oder unzumutbar macht, kann neben klassischen Fahrkostenregeln ein eigener Teilhabe- und Mobilitätsweg relevant sein.
§ 83 SGB IX kennt Leistungen zur Beförderung
§ 83 SGB IX nennt ausdrücklich Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, sowie unter weiteren Voraussetzungen Leistungen für ein Kraftfahrzeug.
Zumutbarkeit des ÖPNV ist ein Kernpunkt
Für die Mobilitätsleistung ist unter anderem relevant, ob die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist. Diese Voraussetzung sollte konkret beschrieben werden und nicht nur aus einem Merkzeichen oder einer Diagnose pauschal abgeleitet werden.
Der Fahrtzweck entscheidet mit
Schule, Arbeit, medizinische Behandlung, Freizeit oder soziale Teilhabe können verschiedene Rechtswege eröffnen. Deshalb prüft FahrkostenCheck den Mobilitätsbedarf zusammen mit dem Zweck der Fahrt und möglichen vorrangigen Trägern.
Diese Angaben sind für die Prüfung besonders wichtig
- Art und Schwere der Behinderung
- konkrete Nutzbarkeit des ÖPNV
- Zweck und Häufigkeit der Fahrt
- Beförderungsdienst oder anderes Verkehrsmittel
- vorrangige Leistungen anderer Träger
Wichtige Originalquellen
Für die Auswertung sind möglichst amtliche oder institutionelle Primärquellen entscheidend.
Rechtslage, Richtlinien, Satzungen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Im konkreten Ergebnis wird deshalb zusätzlich der hinterlegte Prüfstand ausgewiesen.
Konkreten Fall prüfen
Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Fahrtanlass. Das System zeigt mögliche Kostenträger, Rechtsgrundlagen und offene Prüfpunkte.
Kostenlos prüfenHäufige Fragen
Reicht ein Schwerbehindertenausweis automatisch für eine Beförderungsleistung?
Nein. Entscheidend sind die konkrete leistungsrechtliche Situation und die Voraussetzungen des jeweiligen Anspruchswegs, insbesondere der tatsächliche Mobilitätsbedarf.
Kann der Fahrtzweck einen anderen Kostenträger auslösen?
Ja. Eine Fahrt zur Schule, zur Arbeit oder zur Behandlung kann zusätzlich spezialgesetzliche Kostenträgerwege eröffnen. Diese sollten parallel geprüft werden.