Tagespflege: Gehört die Beförderung zur Leistung der Pflegekasse?
Bei Tages- und Nachtpflege lohnt sich ein genauer Blick auf die Leistungsbeschreibung: Die notwendige Beförderung kann bereits Bestandteil der teilstationären Pflege sein und ist damit etwas anderes als eine allgemeine Krankenfahrt.
§ 41 SGB XI nennt die Beförderung ausdrücklich
Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 umfasst die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege nach § 41 SGB XI auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.
Nicht jede Pflegefahrt ist automatisch Tagespflege
Der Leistungsweg setzt voraus, dass es tatsächlich um die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege geht. Fahrten zu Arzt, Therapie, Freizeit oder anderen Zielen können anderen Regeln folgen.
Sozialhilfe kann zusätzlich relevant werden
Wenn Leistungen der Sozialhilfe betroffen sind, kann daneben ein weiterer Trägerweg zu prüfen sein. FahrkostenCheck soll solche Alternativen nicht verdecken, sondern sichtbar machen.
Diese Angaben sind für die Prüfung besonders wichtig
- Pflegegrad und Art der Pflegeleistung
- Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
- notwendige Beförderung Wohnung ↔ Einrichtung
- Abgrenzung zu Krankenfahrt oder Freizeitfahrt
- ggf. Sozialhilfeträger als weiterer Prüfweg
Wichtige Originalquellen
Für die Auswertung sind möglichst amtliche oder institutionelle Primärquellen entscheidend.
Rechtslage, Richtlinien, Satzungen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Im konkreten Ergebnis wird deshalb zusätzlich der hinterlegte Prüfstand ausgewiesen.
Konkreten Fall prüfen
Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Fahrtanlass. Das System zeigt mögliche Kostenträger, Rechtsgrundlagen und offene Prüfpunkte.
Kostenlos prüfenHäufige Fragen
Ist die Fahrt zur Tagespflege separat zu beantragen?
Die notwendige Beförderung ist gesetzlich Bestandteil der teilstationären Pflege. Wie die Einrichtung und Pflegekasse die Beförderung organisatorisch abrechnen, sollte im konkreten Fall geklärt werden.
Gilt das auch für Arztfahrten?
Nein. Eine Arztfahrt ist ein anderer Fahrtanlass und kann insbesondere nach den Regeln der Krankenbeförderung zu prüfen sein.