Tagespflege & Beförderung

Tagespflege: Gehört die Beförderung zur Leistung der Pflegekasse?

Bei Tages- und Nachtpflege lohnt sich ein genauer Blick auf die Leistungsbeschreibung: Die notwendige Beförderung kann bereits Bestandteil der teilstationären Pflege sein und ist damit etwas anderes als eine allgemeine Krankenfahrt.

Kurz gesagt: FahrkostenCheck bewertet nicht nur den zuerst vermuteten Kostenträger. Je nach Angaben werden alternative oder vorrangige Rechtswege zusätzlich geprüft.

§ 41 SGB XI nennt die Beförderung ausdrücklich

Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 umfasst die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege nach § 41 SGB XI auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.

Nicht jede Pflegefahrt ist automatisch Tagespflege

Der Leistungsweg setzt voraus, dass es tatsächlich um die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege geht. Fahrten zu Arzt, Therapie, Freizeit oder anderen Zielen können anderen Regeln folgen.

Sozialhilfe kann zusätzlich relevant werden

Wenn Leistungen der Sozialhilfe betroffen sind, kann daneben ein weiterer Trägerweg zu prüfen sein. FahrkostenCheck soll solche Alternativen nicht verdecken, sondern sichtbar machen.

Diese Angaben sind für die Prüfung besonders wichtig

  • Pflegegrad und Art der Pflegeleistung
  • Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • notwendige Beförderung Wohnung ↔ Einrichtung
  • Abgrenzung zu Krankenfahrt oder Freizeitfahrt
  • ggf. Sozialhilfeträger als weiterer Prüfweg

Wichtige Originalquellen

Für die Auswertung sind möglichst amtliche oder institutionelle Primärquellen entscheidend.

Rechtslage, Richtlinien, Satzungen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Im konkreten Ergebnis wird deshalb zusätzlich der hinterlegte Prüfstand ausgewiesen.

Konkreten Fall prüfen

Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Fahrtanlass. Das System zeigt mögliche Kostenträger, Rechtsgrundlagen und offene Prüfpunkte.

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Häufige Fragen

Ist die Fahrt zur Tagespflege separat zu beantragen?

Die notwendige Beförderung ist gesetzlich Bestandteil der teilstationären Pflege. Wie die Einrichtung und Pflegekasse die Beförderung organisatorisch abrechnen, sollte im konkreten Fall geklärt werden.

Gilt das auch für Arztfahrten?

Nein. Eine Arztfahrt ist ein anderer Fahrtanlass und kann insbesondere nach den Regeln der Krankenbeförderung zu prüfen sein.

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