Fahrt zum Sozialamt oder Leistungsträger: Können Kosten erstattet werden?
Nicht jeder Termin bei einer Behörde löst automatisch eine Fahrtkostenerstattung aus. Relevant kann aber sein, ob ein Sozialleistungsträger das persönliche Erscheinen oder eine Untersuchung verlangt hat.
Verlangtes persönliches Erscheinen
Das SGB I enthält Regeln zur Mitwirkung, zum persönlichen Erscheinen und zu Untersuchungen. § 65a SGB I kann in diesem Zusammenhang einen Aufwendungsersatz vorsehen.
Freiwilliger Besuch ist etwas anderes
Wer ohne Aufforderung zu einer Stelle fährt, befindet sich nicht automatisch in derselben Rechtslage wie eine Person, deren persönliches Erscheinen verlangt wurde. FahrkostenCheck fragt deshalb nach Anlass und Aufforderung.
Andere Leistungswege bleiben offen
Ist die Fahrt zugleich Teil einer anderen Leistung – etwa Reha, Eingliederungshilfe oder Bewerbung – kann ein speziellerer Kostenträgerweg maßgeblich sein.
Diese Angaben sind für die Prüfung besonders wichtig
- welche Behörde oder welcher Sozialleistungsträger
- ob persönliches Erscheinen verlangt wurde
- ob eine Untersuchung angeordnet/verlangt wurde
- Notwendigkeit und Höhe der Aufwendungen
- möglicher speziellerer Leistungsweg
Wichtige Originalquellen
Für die Auswertung sind möglichst amtliche oder institutionelle Primärquellen entscheidend.
Rechtslage, Richtlinien, Satzungen und Verwaltungspraxis können sich ändern. Im konkreten Ergebnis wird deshalb zusätzlich der hinterlegte Prüfstand ausgewiesen.
Konkreten Fall prüfen
Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Fahrtanlass. Das System zeigt mögliche Kostenträger, Rechtsgrundlagen und offene Prüfpunkte.
Kostenlos prüfenHäufige Fragen
Bekomme ich für jeden Jobcenter- oder Sozialamtstermin Fahrtkosten?
Nicht automatisch. Entscheidend ist unter anderem, ob die Stelle das persönliche Erscheinen verlangt hat und welcher Leistungsweg einschlägig ist.
Muss ich die Fahrt vorher beantragen?
Das hängt vom konkreten Rechtsweg und der Stelle ab. FahrkostenCheck weist deshalb auf die notwendigen nächsten Schritte hin, statt pauschal eine Erstattung zu versprechen.